Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen einen 45-jährigen Mann wegen Totschlags zur Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken erhoben.
Dem Angeschuldigten wird seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 14.08.2024 seinen 26-jährigen Mitbewohner getötet zu haben. Im Rahmen einer zunächst nur verbal geführten Streitigkeit versetzte der Angeschuldigte diesem ohne rechtfertigende oder entschuldigende Veranlassung mit einem Einhandmesser einen Stich in den Oberkörper. Bei der sich anschließenden Auseinandersetzung wurde auch der Angeschuldigte verletzt. Der 26-jährige Mitbewohner verstarb kurze Zeit später an den Folgen des Stiches.
Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat sich unmittelbar am Tatort gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten geäußert, im weiteren Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Haftfortdauer zu entscheiden.
Huth
Staatsanwalt