Die Ermittlungen nach dem Tod eines Zugbegleiters am 02.02.2026 dauern an. Insbesondere liegen noch nicht alle beauftragten Gutachten der Rechtsmedizin - einschließlich des toxikologischen Gutachtens bezüglich des Beschuldigten - vor.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat sich im Rahmen einer richterlichen Vorführung sowie einer forensisch-psychologischen Exploration zum Tatgeschehen geäußert. Hierbei hat er das objektive Tatgeschehen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und sich teilweise auf Erinnerungslücken berufen.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der forensisch-psychiatrischen Begutachtung bestehen keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Verminderung oder Aufhebung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit.
Sobald die Restermittlungen vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft den Vorgang unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht abschließend prüfen. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird zu gegebener Zeit unterrichtet werden.
Huth
Staatsanwalt