| Staatsanwaltschaft Zweibrücken

Auffinden einer Toten und einer verletzten Person in Althornbach

Anklage wegen Mordes erhoben (Folgemitteilung zu den Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken vom 28.08. und 03.09.2024)

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen einen 58-jährigen Mann wegen Mordes zur Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken erhoben.

Dem Angeschuldigten wird seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 27.08.2024 in der ehegemeinschaftlichen Wohnung seine zum Tatzeitpunkt 51-jährige Ehefrau getötet zu haben. Der Angeschuldigte trat in der Küche von hinten an seine Ehefrau, die sich keines Angriffs versah, heran und versetzte ihr mehrere, heftige Messerstiche gegen Hals und Oberkörper. Im Anschluss fügte sich der Angeschuldigte selbst mehrere Schnittverletzungen zu.

Die Geschädigte erlitt so schwere Verletzungen, dass sie verstarb. Der Angeschuldigte selbst wurde mit schweren Verletzungen zunächst in ein Krankenhaus eingeliefert. Gegen ihn erging Haftbefehl.

Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat sich bislang zum Tatvorwurf nicht eingelassen. 

Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Haftfortdauer zu entscheiden.

 

Huth
Staatsanwalt

 

Hintergrund:

Wegen Mordes macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen heimtückisch tötet. Das Strafgesetzbuch sieht für Mord die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe vor.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist - ebenso wie mit dem Erlass eines Untersuchungshaftbefehls - weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Für alle Angeschuldigten gilt nach wie vor in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

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