Das Amtsgericht Zweibrücken hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zweibrücken Haftbefehl gegen den 57-jährigen Ehemann der Verstorbenen wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen. Der Haftbefehl wurde dem Beschuldigten, der sich weiter in stationärer Behandlung befindet, am gestrigen Tat eröffnet. Er hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Angaben zu Geschehensablauf und Fortgang der Ermittlungen können derzeit auch auf Nachfrage nicht erteilt werden.
Huth
Staatsanwalt