Mittlerweile liegt das vorläufige Obduktionsergebnis vor. Die Verletzungen des 37-jährigen Verstorbenen sind mit einer Selbstbeibringung vereinbar. Weder bei der Obduktion noch im Rahmen der weiteren Ermittlungen haben sich Anhaltspunkte für die Mitwirkung einer dritten Person am Tod des Angeklagten ergeben.
Goldmann
Oberstaatsanwältin stV'in