Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz am 30.04.2024 in Landstuhl mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Ein 38-Jähriger war im Nachgang zu dem Einsatz, bei dem auch ein Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) zum Einsatz gekommen war, verstorben.
Nach den durchgeführten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts rechtmäßig war und bereits insoweit kein strafbares Verhalten vorlag. Darüber hinaus haben auch die durchgeführten rechtsmedizinischen Untersuchungen - insbesondere des Feingewebes - keinen sicheren Anhalt dafür ergeben, dass der Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts tatsächlich todesursächlich war. In Betracht kommt insbesondere auch eine Todesursächlichkeit der bestehenden Intoxikation des Verstorbenen.
Huth
Staatsanwalt