| Staatsanwaltschaft Zweibrücken

Festnahme wegen eines Tötungsdeliktes in Zweibrücken

In dem durch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken geführten Ermittlungsverfahren wegen des gewaltsamen Todes einer 33-jährigen Frau in Zweibrücken ist es am heutigen Tag zu einer Festnahme gekommen.

(Anschluss an www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/5665469)

Die Frau war am 04.12.2023 tot in einem Mehrfamilienhaus im Zweibrücker Stadtgebiet aufgefunden worden. Bewohner des Hauses hatten die Leiche in den Kellerräumen des Gebäudes entdeckt und die Polizei verständigt.

Nach dem Ergebnis von Leichenschau und Obduktion ist von einem Tötungsdelikt auszugehen.

Nunmehr haben sich im Rahmen der Ermittlungen Umstände ergeben, die einen dringenden Tatverdacht gegen den 36-jährigen Ehemann der Getöteten begründen.

Das Amtsgericht Zweibrücken hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft daher am heutigen Tag Haftbefehl gegen diesen erlassen. Der Beschuldigte wurde heute Morgen festgenommen und dem Haftrichter bei dem Amtsgericht Zweibrücken vorgeführt und befindet sich seitdem in Haft.

Weitere Angaben zu Tathergang und Fortgang der Ermittlungen können derzeit auch auf Nachfrage nicht erteilt werden. Die Ermittlungen dauern an.


Weingardt
Leitende Oberstaatsanwältin

Rechtliche Hinweise:

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

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