Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nimmt die einer Staatsanwaltschaft zugewiesenen Aufgaben im Landgerichtsbezirk Zweibrücken wahr. Dieser umfasst eine Fläche von 1294 Quadratkilometern mit derzeit 256296 Einwohnern. In dem Bezirk liegen 3 Amtsgerichte. In Staatsschutzsachen ist die Staatsanwaltschaft Zweibrücken für den gesamten Bereich des Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken zuständig. 


Als Spezialgebiete sind Umweltschutzsachen, Verkehrs-, Jugend-, Sexualstrafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen sowie politische und Pressestrafsachen und die Bearbeitung von Fällen organisierter Kriminalität bei den einzelnen Abteilungen konzentriert. Weitere Sonderaufgaben, wie etwa der Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten sind ebenfalls einzelnen Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten zugewiesen. Die Strafvollstreckung nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vollstreckungsabteilung. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Gnadensachen. 
Die allgemeinen Strafsachen - zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Raub, aber auch Tötungsdelikte - sind nach Amtsgerichtsbezirken verteilt.