Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Gebäude der Staatsanwaltschaft
Kontakt
Anschrift:
Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken
Postfach 1461, 66464 Zweibrücken
Ihre Anfahrt zur Staatsanwaltschaft
Telefon: 06332/805-0
Telefax: 06332/805-250
E-Mail:stazw(at)genstazw.jm.rlp.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Datensicherheit können Eingaben in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erklärungen, die Fristen wahren sollen, nicht per einfacher E-Mail erfolgen.
Diese sind schriftlich auf dem Postweg, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) oder elektronisch unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32a der Strafprozessordnung sowie unter Beachtung der Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorzunehmen. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Hinweise an die Öffentlichkeit und die Beteiligten eines Verfahrens anlässlich der Coronakrise
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Wenn
- bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden ist oder
- Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronavirusinfektion leiden (z. B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik), dürfen Sie die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nicht betreten!
Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-Warn-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg.
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Bitte beachten Sie, sofern ein persönlicher Besuch bei der Staaatsanwaltschaft Zweibrücken unabweisbar sein sollte, die folgenden Hygieneempfehlungen:
- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
- Bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung mit und tragen Sie diese, soweit Sie nicht von dem Tragen einer solchen Bedeckung generell befreit sind oder zum Abnehmen derselben aufgefordert werden.
- Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
- Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
Pressesprecherin:
Iris Weingardt
Leitende Oberstaatsanwältin
Telefon: 06332/805-253
E-Mail: stazw@genstazw.jm.rlp.de
Behördenleiterin:
Iris Weingardt, Leitende Oberstaatsanwältin
Ständiger Vertreter:
Thomas Lißmann, Oberstaatsanwalt
Geschäftsleiter:
Peter Staab, Justizamtmann
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie § 43 Landesdatenschutzgesetz über Datenverarbeitung.
Dabei gilt die Datenschutz-Grundverordnung für die Staatsanwaltschaften ausschließlich für den Bereich der Justizverwaltung, während für den Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung das Landesdatenschutzgesetz Anwendung findet.
Identität des Verantwortlichen:
Staatsanwaltschaft Zweibrücken, Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken, Telefon: 06332 805-0, Telefax: 06332 805-250, E-Mail: stazw(at)genstazw.jm.rlp.de
Behördenleiter: Iris Weingardt, Leitende Oberstaatsanwältin
Ständiger Vertreter: Thomas Lißmann, Oberstaatsanwalt
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter:
Staatsanwalt Christian Heinekamp, Staatsanwaltschaft Zweibrücken, Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken,
Telefon: 06332 805-0, Telefax: 06332 805-250, E-Mail: datenschutz.stazw(at)genstazw.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben der Staatsanwaltschaften sowie der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsaufgaben der Staatsanwaltschaften, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO), Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO), Jugendgerichtsgesetz (JGG), Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Sozialgerichtsgesetz (SGG), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Finanzgerichtsordnung (FGO), Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz, die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Staatsanwaltschaften verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungsinformationen. Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden erhoben oder übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der staatsanwaltlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: die Beteiligten des jeweiligen Verfahrens, Polizeidienststellen, Behörden, berufsständige Interessenvertretungen, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 475 STPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung sowie §§ 43 – 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise § 48 Landesdatenschutzgesetz bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40, 55020 Mainz.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeitsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.