Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Gebäude der Staatsanwaltschaft
Kontakt
Anschrift:
Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken
Postfach 1461, 66464 Zweibrücken
Ihre Anfahrt zur Staatsanwaltschaft
Telefon: 06332/805-0
Telefax: 06332/805-250
E-Mail:stazw(at)genstazw.jm.rlp.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Datensicherheit können Eingaben in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erklärungen, die Fristen wahren sollen, nicht per einfacher E-Mail erfolgen.
Diese sind schriftlich auf dem Postweg, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) oder elektronisch unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32a der Strafprozessordnung sowie unter Beachtung der Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorzunehmen. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Pressesprecherin:
Iris Weingardt
Leitende Oberstaatsanwältin
Telefon: 06332/805-253
E-Mail: stazw@genstazw.jm.rlp.de
Behördenleiterin:
Iris Weingardt, Leitende Oberstaatsanwältin
Ständige Vertreterin:
Kristine Goldmann, Oberstaatsanwältin
Geschäftsleiter:
Peter Staab, Justizamtsrat
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie § 43 Landesdatenschutzgesetz über Datenverarbeitung.
Dabei gilt die Datenschutz-Grundverordnung für die Staatsanwaltschaften ausschließlich für den Bereich der Justizverwaltung, während für den Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung das Landesdatenschutzgesetz Anwendung findet.
Identität des Verantwortlichen:
Staatsanwaltschaft Zweibrücken, Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken, Telefon: 06332 805-0, Telefax: 06332 805-250, E-Mail: stazw(at)genstazw.jm.rlp.de
Behördenleiter: Iris Weingardt, Leitende Oberstaatsanwältin
Ständiger Vertreter: Kristine Goldmann, Oberstaatsanwältin
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter:
Staatsanwalt Christian Heinekamp, Staatsanwaltschaft Zweibrücken, Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken,
Telefon: 06332 805-0, Telefax: 06332 805-250, E-Mail: datenschutz.stazw(at)genstazw.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben der Staatsanwaltschaften sowie der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsaufgaben der Staatsanwaltschaften, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO), Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO), Jugendgerichtsgesetz (JGG), Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Sozialgerichtsgesetz (SGG), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Finanzgerichtsordnung (FGO), Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz, die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Staatsanwaltschaften verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungsinformationen. Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden erhoben oder übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der staatsanwaltlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: die Beteiligten des jeweiligen Verfahrens, Polizeidienststellen, Behörden, berufsständige Interessenvertretungen, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 475 STPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung sowie §§ 43 – 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise § 48 Landesdatenschutzgesetz bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40, 55020 Mainz.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeitsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.